BEITRAGSORDNUNG
Gemäß § 6 der Satzung von BREISIG.live e.V. setzt die Mitgliederversammlung die Höhe des Jahresbeitrages für das jeweilige Folgejahr mit 2/3-Mehrheit fest. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Laut satzungskonformem Beschluss (u.a. mind. 2/3 - Mehrheit) der teilnehmenden Mitglieder in der zuletzt durchgeführten JHV am 12.03.2026 gelten folgende Regelungen:
- 1. Das Beitragsjahr beginnt am 01.03. eines Jahres und kann gem. § 5 Abs. 2 zum Austritt eines Mitglieds enden, ansonsten endet das Beitragsjahr Ende Februar des Folgejahres.
- 2. Der Jahresbeitrag der Mitglieder des Vereins orientiert sich an der jeweiligen Finanzsituation des Vereins.
- 3. Der Jahres-Mitgliedsbeitrag ist zum 01.03. des Jahres fällig.
- 4. Der Mitgliedsbeitrag wird vorzugsweise per SEPA-Lastschriftmandat durch den Verein vom angegebenen IBAN-Konto der / des Zahlungspflichtigen eingezogen. Der reguläre SEPA- Lastschrifteinzug erfolgt zum Fälligkeitszeitpunkt.
- 5. Bei Neumitgliedschaften ab Februar eines Jahres erfolgt der 1. SEPA-Lastschrifteinzug zum 15. des Eintritts-Folgemonats für die Restmonate des Eintrittsjahres. Hierbei wird der Eintrittsmonat voll berechnet.
- 6. Der SEPA-Einzug wird den jeweils zahlungspflichtigen Mitgliedern rechtzeitig (2 Wochen vorher) schriftlich (postalisch bzw. per E-Mail) bekannt gegeben.
- 7. Dem Verein durch Nichteinlösung des regulären SEPA-Beitragseinzugs vom angegebenen Konto des zahlungspflichtigen Mitglieds entstandene Kosten können diesem Mitglied vom Verein in Rechnung gestellt werden. Es können Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen anfallen.
- 8. In Absprache mit dem Schatzmeister kann ein Mitglied seinen Jahresbeitrag alternativ zum SEPA-Lastschriftverfahren durch Überweisung auf das Vereinskonto oder in bar bis spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt begleichen.
- 9. Der Vorstand kann im Einzelfall auf begründeten Antrag hin Beiträge eines Mitglieds stunden, mindern oder erlassen.
- 10. Zahlen Mitglieder einmalig oder dauerhaft einen höheren als den festgelegten Jahresbeitrag, so wird der Differenzbetrag als allgemeine Spende den Satzungszwecken entsprechend behandelt.
- 11. Jedes Mitglied entrichtet jährlich als Bestandteil des Mitgliedbeitrags einen Kulturbeitrag. Für Neumitglieder wird der Kulturbeitrag stets in voller Höhe berechnet. Zusätzlich besteht für Mitglieder die Option, bis zu zehn weitere Kulturbeitrags-Gutscheine zusammen mit dem Jahresmitgliedsbeitrag zu erwerben. Diese Gutscheine sind ausschließlich für den Erwerb von Veranstaltungstickets gültig und nicht auf andere Mitglieder übertragbar. Der Kulturbeitrag ist ausschließlich für das jeweilige Beitragsjahr gültig und verfällt danach. Aktive Mitglieder (Helfer) können den Kulturbeitrag gegen Vereinskleidung einlösen.
Aktuelle Beitragshöhe
Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung (JHV) von BREISIG.live e.V. am 12.03.2026 wurde der Jahres-Mindestbeitrag für Mitglieder des Vereins wie folgt erneut bestätigt:
Kulturbeitrag:
(gültig ab 01.03.2027)
(jeder Beitragszahler erhält 2 Gutscheine im Wert von 10 Euro, jährlich einlösbar)
(jeder Beitragszahler erhält 3 Gutscheine im Wert von 15 Euro, jährlich einlösbar)
(entspricht 1 Gutschein im Wert von je 5 Euro, jährlich einlösbar)
€ 6.00*
€ 9.00*
€ 3.00**
*Obligatorisch; **Optional gemäß Beitragssatzung Absatz 11 für alle Mitglieder verfügbar.












