Wir haben uns pandemiebedingt und wegen der damit vorgegebenen Auflagen und Maßnahmen entschlossen, unsere diesjährigen Inhouse-Veranstaltungen unter der “2G“-Regelung durchzuführen. Was bedeutet dies?
Besucher müssen uns vor Veranstaltungsbeginn durch Vorlage eines Impfausweises oder einer entsprechenden Bescheinigung o.ä. nachweisen, dass sie entweder gegen Covid19 abschließend geimpft oder nach einer Erkrankung mit diesem Virus vollständig genesen sind (= “2G“).
Aus unserer Sicht ist der berechtigte Anspruch der Besucher*innen auf einen entspannten Ablauf und vor allem risikoarmen Aufenthalt bei unseren Events in der Jahnhalle derzeit nicht anders zu gewährleisten.